BYE BYE Glühbirne


Seit dem 01.09.2009 gilt die Verordnung (EG) Nr. 244/2009 der Europäischen Kommission. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht, also alle Glühlampen die für die Beleuchtung von Wohn- und Büroräumen eingesetzt werden. Leuchtmittel mit einer Sonderfunktion wie z.B. Wachstumslampen für Pflanzen oder Terrariumlampen fallen nicht unter dieses Gesetz. Die Gesetzesvorgabe sieht einen stufenweisen Ausstieg bis zum Jahr 2016 vor:


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